Impressum
Hinweise nach § 5 Telemediengesetz (TMG):
HLDS Hohenlohe
Hohenlohe-Langenburg & Hartl
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft
Hohenlohe-Langenburg & Hartl
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft
Eingetragen beim Amtsgericht München - Registergericht - unter PR 943.
Kurzbezeichnung der Kanzlei (§ 9 BORA):
HLDS HohenloheKontaktdaten:
Widenmayerstraße 34 • 80538 München
Telefon: +49 (0)89 - 982 774 40
Telefax: +49 (0)89 - 982 774 46
E-Mail: KontaktTelefon: +49 (0)89 - 982 774 40
Telefax: +49 (0)89 - 982 774 46
Internet: www.hlds-law.de
Aufsichtsbehörde
Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte (Partner und Mitarbeiter) sind Mitglieder der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München (www.rak-muenchen.de), die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist. Für die in der Kanzlei tätigen Steuerberater ist die Steuerberaterkammer München (www.steuerberaterkammer-muenchen.de) als Aufsichtsbehörde zuständig.
Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen lauten "Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland" bzw. "Rechtsanwältin, Bundesrepublik Deutschland" und "Steuerberater" bzw. "Steuerberaterin".
Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" bzw. "Rechtsanwältin" wird aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst von dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für ihren Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Aufsichtsbehörde) zuerkannt. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), der Berufsordnung, der Fachanwaltsordnung sowie den Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft. Der Inhalt der berufsrechtlichen Vorschriften ist unter der Internet-Adresse www.brak.de, Rubrik "Berufsregeln" zu finden.
Die Berufsbezeichnung "Steuerberater" oder "Steuerberaterin" wird aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Steuerberaterprüfung und nach einem speziellen Zulassungsverfahren aufgrund deutscher Rechtsnormen verliehen. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Durchführungsverordnung zum StBerG, der Steuerberatergebührenverordnung (StBerGbO) und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer . Der Inhalt der berufsrechtlichen Vorschriften ist unter www.bstbk.de (Einträge "Ihr Steuerberater", dort unter "Berufsrecht") bei der Bundessteuerberaterkammer abrufbar.
Die Berufsbezeichnung "Steuerberater" oder "Steuerberaterin" wird aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Steuerberaterprüfung und nach einem speziellen Zulassungsverfahren aufgrund deutscher Rechtsnormen verliehen. Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), der Durchführungsverordnung zum StBerG, der Steuerberatergebührenverordnung (StBerGbO) und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer . Der Inhalt der berufsrechtlichen Vorschriften ist unter www.bstbk.de (Einträge "Ihr Steuerberater", dort unter "Berufsrecht") bei der Bundessteuerberaterkammer abrufbar.
Berufshaftpflichtversicherung:
HLDS-Hohenlohe - Hohenlohe-Langenburg & Hartl - Rechtsanwälte Steuerberater
Partnerschaft
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Rechtsanwalt und Steuerberater Hubertus Prinz zu Hohenlohe-Langenburg:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Hartl:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Stefanie Rasch *:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Sandra Rampl *:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
* nicht Partner der Partnerschaft
Der Versicherungsschutzes genügt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), diese sind hiernach verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht;
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Der Versicherungsschutzes genügt für Steuerberaterinnen und Steuerberater mindestens den Anforderungen des § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)., diese sind hiernach verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Dr. Sabine Hartl:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Stefanie Rasch *:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
Rechtsanwältin Sandra Rampl *:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München,
Telefon +49 (89) 38000, Telefax +49 (89) 3800 3425,
Internet www.allianz.de.
* nicht Partner der Partnerschaft
Hinweis bzgl. des Versicherungsschutzes von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten:
Der Versicherungsschutzes genügt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), diese sind hiernach verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros;
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht;
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Hinweis bzgl. des Versicherungsschutzes von Steuerberaterinnen und Steuerberateren:
Der Versicherungsschutzes genügt für Steuerberaterinnen und Steuerberater mindestens den Anforderungen des § 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG), §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)., diese sind hiernach verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
Die Risikoausschlüsse gem. Ziffern a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
c) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in Ziffer b) nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
d) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
Die Risikoausschlüsse gem. Ziffern a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, die Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
c) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der in Ziffer b) nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
d) Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.